Werkstatt
gem. § 1 (1) Z 8 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gilt:
Unsere Werkstätten bleiben uneingeschränkt für alle Kunden geöffnet. Für den Werkstattbesuch darfst du deinen privaten Wohnraum jederzeit verlassen.
Verkauf
gem. § 5 (1) 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gilt:
Für Gewerbekunden bleiben alle unsere Schauräume uneingeschränkt geöffnet. Für Privatkunden gilt vorübergehend das gesetzliche Betretungsverbot unserer Schauräume.
Worauf noch warten?
Lassen wir jetzt gemeinsam deine Wünsche wahr werden – auch jetzt, in Zeiten von Covid!
Kommen wir in Kontakt
Besondere Situationen erfordern besondere Leistungen!
- es gilt die Mund-Nasen-Schutz Tragepflicht im ganzen Unternehmen
- Wir schenken dir ein Lächeln anstatt eines Händedrucks.
- Wir halten den Mindestabstand von 1,5m ein
- An unseren Ein- & Ausgängen befinden sich Desinfektionsspender.
- Regelmäßige, hygienische Reinigung von Kontaktpunkten, wie z.B. Türgriffen.
- Unsere Wartebereiche haben wir großzügig aufgestellt und somit entzerrt.
- Fahrzeuge werden ausschließlich mit Sitzdecken, Fußmatten und Lenkradschonern
- Fahrzeuge werden vor jeder Probefahrt und jeder Auslieferung vollumfänglich
gereinigt und desinfiziert.